Fordern Sie völlig unverbindlich ein Angebot für die Erstellung ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung* ein

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

*( Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschlieβlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz / Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. )